Von der EU proklamierte Fortschritte bei der Beendigung der Überfischung sind schwer zu überprüfen

Mangelnde Transparenz und wechselnde Parameter nähren Zweifel, während die Frist 2020 immer näher rückt

Von der EU proklamierte Fortschritte bei der Beendigung der Überfischung sind schwer zu überprüfen
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Gesetzlich ist die Europäische Union dazu verpflichtet, die Überfischung in den EU-Gewässern bis 2020 zu beenden. Doch trotz der Fortschritte, die die EU-Fischereiminister bei den für 2019 vereinbarten Fanggrenzen für über 140 Bestände geltend machen, ist die EU vom Erreichen dieses Nachhaltigkeitsziels noch weit entfernt.

Erschwert werden die Bemühungen um die im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vorgeschriebene Beendigung der Überfischung durch ein stark politisiertes EU-Fischereimanagement, das oft hinter verschlossenen Türen verhandelt wird und nicht immer transparent ist oder vollständig erklärt wird.

Die Europäische Kommission – die für die Umsetzung der EU-Politik verantwortliche Institution – sollte eigentlich die Quelle zuverlässiger Informationen sein. Jedoch sind umfassende Daten, die Aufschluss über das Verhältnis von Entscheidungen über Fanggrenzen zu den GFP-Anforderungen geben, oft nur schwer erhältlich. Dies wurde durch Änderungen der Parameter verschärft, anhand derer die Kommission Fortschritte misst und verkündet.

Jedes Jahr im Juni veröffentlicht die Kommission eine Mitteilung über die Fischerei. In den letzten Jahren enthielt diese Mitteilung auch Bewertungen der Fortschritte. Dafür wurden Parameter wie der durchschnittliche Fischereidruck, Fangrenzen (die aus Sicht der Kommission den wissenschaftlichen Referenzwerten entsprechen) und aktuelle Bestandsgrößen im Vergleich zu vor 15 Jahren herangezogen. Obwohl diese Maßstäbe nützlich sind, spiegeln sie nicht immer die gesetzlichen Anforderungen wider, die die EU-Institutionen erfüllen müssen.

Nach den Beschlüssen des Ministerrates verbreitet die Kommission eine Liste von Fanggrenzen, von denen behauptet wird, sie stünden im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen der GFP. So behauptete die Kommission im Dezember, dass mehr als zwei Drittel der Bestände (59 von 82) diesen Anspruch 2019 erfüllten. Die Kriterien, die bei der Zusammenstellung dieser Liste verwendet wurden, blieben jedoch unklar. In kritischen Kommentaren zur Liste der Kommission wurde auf Fehler und wichtige Auslassungen hingewiesen – wie z. B. das Fehlen einer Einschätzung des verbleibenden Aufwands, um die Überfischung zu beenden.

Bei der Festlegung von Fangquoten lässt sich die EU von angesehenen, unabhängigen Wissenschaftlern beraten – und bezahlt diese dafür –, setzt aber weiterhin einen erheblichen Teil der Quoten höher fest als von diesen Experten empfohlen. So berichtete beispielsweise der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei der Kommission im Jahr 2018, dass rund 41 Prozent der Bestände im Jahr 2016 nicht im Einklang mit dem Nachhaltigkeitsmaßstab der GFP befischt wurden.

Was die Angelegenheit und oft auch die Öffentlichkeit zusätzlich verwirrt, ist, dass die Kommission in den letzten Jahren eine Bewertung auf Grundlage der Fangmengen in Tonnen vornahm und beispielsweise 2018 berichtete, dass ein sehr großes Fangvolumen aus Fängen mit Fanggrenzen stamme, die im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen stünden.

Im Anschluss an die Ratstagung im Dezember verfeinerte der für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella diesen Tonnage-Maßstab weiter und kündigte an, dass „fast 99 Prozent der ausschließlich von der EU bewirtschafteten Anlandungen [...] nachhaltig befischt werden“ (Hervorhebung hinzugefügt). Dies ist ein feiner, aber wesentlicher Unterschied, der darauf hindeutet, dass die Kommission bei der Berechnung der Fortschritte Fanggrenzen ausschließt, die mit Nicht-EU-Mitgliedsstaaten vereinbart wurden. Vellas Behauptung lässt sich nur schwer nachprüfen, da die Kommission die zugrunde liegenden Daten nicht veröffentlicht hat.

Der ständige Wechsel von Parametern bei der Bewertung der Fortschritte verschleiert den Ist-Zustand der EU-Fischerei und zwingt Beobachter, Jahr für Jahr unterschiedliche Datensätze miteinander abzugleichen. Die Bewertung anhand der Fangmengen in Tonnen legt den Schluss nahe, dass das Ziel so gut wie erreicht ist. Aber dennoch legen die Minister erheblich höhere Fanggrenzen fest als von Wissenschaftlern empfohlen.

Eine Analyse der Pew Charitable Trusts zeigt auf, dass 41 Prozent der letzten Dezember in der Ratstagung festgelegten Fanggrenzen oberhalb der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2019 liegen. Dies ist zwar eine Verbesserung gegenüber den 44 Prozent des Vorjahres, aber ein viel zu geringer Fortschritt, um die Frist 2020 zu erreichen.

Mehr Transparenz wäre hilfreich. Die Kommission könnte beispielsweise eine Liste der Fanggrenzen veröffentlichen, die die wissenschaftlichen Empfehlungen überschreiten. Dann könnten sich die Mitgliedsstaaten auf die Beendigung der Überfischung konzentrieren. Auch könnten die Minister darlegen, warum sie bei einigen Fanggrenzen die wissenschaftlichen Empfehlungen überschreiten. Liegen dem Rat neue wissenschaftliche Informationen vor, sollten diese veröffentlicht und dem gleichen strengen Prüfungsverfahren unterzogen werden, das auf die meisten der Empfehlungen an die EU angewendet wird. Haben die Minister wirtschaftliche Argumente dafür, dass die Überfischung kurzfristig Vorteile für Unternehmen, Arbeitsplätze oder die Nahrungsmittelsicherheit bringt, sollte die Öffentlichkeit diese Argumente erfahren und prüfen können.

Die EU verbessert nach und nach ihr Fischereimanagement. Um sicherzustellen, dass Beobachter diese Fortschritte verifizieren können – und um die Glaubwürdigkeit der beteiligten Institutionen zu verbessern –, müssen Entscheidungsträger die ihrer Politik zugrunde liegenden Daten und Argumente der Öffentlichkeit zugänglich machen. Ein solcher Schritt und die Befolgung der wissenschaftlichen Empfehlungen bei der Festlegung der Fanggrenzen würden wesentlich dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit der Minister zu erhöhen und die Überfischung in den EU-Gewässern bis 2020 zu beenden.

Andrew Clayton leitet die Bemühungen der Stiftung „The Pew Charitable Trusts“, die Überfischung in Nordwesteuropa zu beenden.