EU-Fischereiminister vereinbaren Fanggrenzen für 2016

Neue Quoten lassen bei einigen Beständen noch immer Überfischung zu

The European Union

Die Fischereiminister der Europäischen Union legten am 16. Dezember 2015 die Fangmengen für das Jahr 2016 fest und nahmen dabei Änderungen an dem im November 2015 vorgelegten Vorschlag der Europäischen Kommission vor. Die Kommission hatte für zahlreiche Bestände Fanggrenzen vorgeschlagen, die den wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) entsprachen.

Die gute Nachricht ist, dass die Minister die vorgeschlagenen Fangmengen für eine Reihe von Fischbeständen übernommen haben. Bei anderen Beständen jedoch liegen die von den Ministern festgelegten Fangmengen über den ICES-Empfehlungen.

Die Festlegung der EU-Fangmengen erfolgt hinter verschlossenen Türen, wodurch der Öffentlichkeit die Umstände der Entscheidungsfindung vorenthalten werden. Zudem ist es schwierig, zu beurteilen, ob die Fangmengen tatsächlich nachhaltig sind, da die Minister dieses Mal für einige Bestände Zuschläge (so genannte „Top-ups“) vereinbart haben, welche die Fangmengen erhöhen, um die Auswirkungen des Rückwurfverbots für Grundfischarten zu berücksichtigen. Diese Erhöhungen sollen die Fischmengen einkalkulieren, die künftig nicht mehr zurückgeworfen, sondern angelandet werden. Allerdings sind die Berechnungen komplex und genaue Einzelheiten wurden bisher noch nicht veröffentlicht. Nur anhand der Details der Einigung lässt sich beurteilen, inwieweit die Minister im Hinblick auf die Verringerung der Überfischung und die Umsetzung der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) Fortschritte erzielt haben.

Gemäß der GFP müssen Fanggrenzen – wo möglich – ab 2015 auf nachhaltigen Niveau festgelegt werden. Ausnahmen hiervon sind bis 2020 nur dann erlaubt, wenn eine kurzfristige Absenkung der Quoten einen signifikanten gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Schaden verursachen würden. Jedoch muss die Überfischung auch in diesen Fällen stufenweise beendet werden.

Legen die Minister Fangmengen oberhalb der wissenschaftlichen Empfehlungen fest, erschwert dies die Umsetzung der GFP in den folgenden Jahren. Deshalb ist es wichtig, dass sie die Begründung ihrer Entscheidungen öffentlich machen.

Bevorstehenden Vorschläge für Mehrjahrespläne werden dazu beitragen, den Schwerpunkt auf langfristige Perspektiven zu verlagern. Wir freuen uns, die Kommission, den Ministerrat und das Europäische Parlament bei der Ausarbeitung und Umsetzung dieser Pläne im Jahr 2016 unterstützen zu können, um eine effektive Umsetzung der reformierten GFP zu gewährleisten und der Überfischung in der EU ein Ende zu setzen.

Andrew Clayton  leitet die Pew-Initiative zur Beendigung der Überfischung in Nordwesteuropa.

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